Bargeld durch Immobilienerwerb von 
Euro 10.000 - Euro 100.000

Durch ein wohldurchdachtes System können Sie Eigentümer einer Immobilie werden, Steuern sparen, und außerdem Bargeld erhalten. Sie brauchen je nach Immobilie und Steuersatz nur wenig mtl. zuzahlen.

Sie nutzen dabei alle steuerlichen Vorteile aus. 

 Der Verkäufer führt nach Vollzug einen außerhalb des Kaufvertrages vereinbarten   Anteil (Bar-Liquidität) an den Erwerber zurück.
Dieser Bargeldrückfluss wird sonst in der Regel an Makler und Vertriebe ausbezahlt.

Alle Vorteile auf einen Blick:

  • Sie werden Anleger einer exzellenten Immobilie an einem zukunftsträchtigen Standort
  • Eigenkapital benötigen Sie nicht
  • Die Zinssätze sind günstig
  • Sie zahlen wesentlich weniger Steuern
  • Gute Wohnlagen
  • Ihre Immobilie ist eine sichere Anlageform
  • Die Mieten sind steigerungsfähig
  • Die Abwicklung übernehmen Fachleute
  • Die Verwaltung Ihrer Immobilie lassen wir auf Ihren Wunsch übernehmen
  • Nur geringe mtl. Zuzahlung

Ein Preis-Beispiel aus einer Stadt in Wuppertal

Objekt: vermieteter Neubau, Wohnfläche 70 qm :

    Finanzierungssumme

    95.866,00 Euro

    Maklercourtage 0,00 Euro
    Finanzierungsgebühr 0,00 Euro
    Gesamtkosten 95.866,00 Euro
    Eigenkapitaleinsatz 0,00 Euro
    Disagio 0,00 Euro
    Gesamtfinanzierung 95.866,00 Euro

    Finanzierung  bei  5,0% Zinsen 1% Tilgung *
    Belastungsrechnung:
    Ausgaben Zins/Tilgung 5751,96 Euro
    Einnahmen Miete Euro 6,00 pro qm 5040,00 Euro
    Unterdeckung jährlich 711,96 Euro
    Steuervorteile / Abschreibung jährlich und Verlust aus Vermietung und Verpachtung bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % 575,19 Euro
    Verbleibende Unterdeckung jährlich 98,56 Euro
    monatliche Unterdeckung 8,21 Euro
    Provisionsrückfluss vom Bauträger  in Bar! 13.000,00 Euro

     
    Gesamtliquidität

    13.000,00 Euro

* Stand 05.2010

Die Kaufnebenkosten, ca. 5,5 % Notarkosten vom Kaufpreis etc., sowie die Grunderwerbsteuer ca. Euro 3.355,31,-- werden vom Verkäufer getragen .

Beim Obigen handelt es sich nur um ein Beispiel. Bei mehreren Wohnungen kann auch mehrfacher  Provisionsrückfluss beantragt werden.

Voraussetzung für die Finanzierung ist auch eine Kreditauskunft ohne Negativmerkmale, sowie ein Einkommen von mindestens Euro 1600,-- Netto/ledig und Euro 2.000,--Netto/verheiratet.

Zum Personenkreis der Erwerber zählen Arbeiter, Angestellte, Beamte und Selbständige.

Anmerkung: Wir geben Ihnen hier nur eine sachbezogene Hilfestellung zu diesem Thema, und diese stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, und ist somit nicht verbindlich. Da auch die Belange bzw. Steuervorteile bei jeder Person anders sind.

Grundkenntnisse zum Recht der Schuldverhältnisse, zu den Rechtsverhältnissen zwischen Ehegatten (bei gemeinsamen Erwerb) sowie zum grundbuchlichen und notariellem Eintragungsverfahren, werden vorausgesetzt.
Entsprechende Informationen sind im übrigen bereits Gegenstand klassischer Rechtsberatung bzw. weitgehend aus Merkblättern der Notare und jeweils zuständiger Ämter und Beratungsstellen ersichtlich.

Gern beraten wir Sie persönlich!

Füllen Sie dafür bitte unser Kontaktformular aus.

M. von Speulda

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Tel.:  0421-175510

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